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   Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81   

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Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81 (https://dejure.org/1982,14037)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 220/81 (https://dejure.org/1982,14037)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 220/81 (https://dejure.org/1982,14037)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Timothy Frederick Robertson und andere.

    Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81
    In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der Gerichtshof eindeutig ausgeschlossen, daß eine Ausnahme von den Artikeln 30 und 34 zugunsten des Schutzes der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes aus Artikel 36 hergeleitet werden kann (siehe das Urteil vom 17. Juni 1981 in der Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625, insbesondere Randnr. 8 der Entscheidungsgründe); in demselben Urteil hat der Gerichtshof jedoch die Geltung der Rechtssprechung in der Rechtssache Rewe bestätigt und bekräftigt, daß die Mitgliedstaaten die Möglichkeit besitzen, von Artikel 30 abzuweichen, wenn dies notwendig ist, "um zwingenden Erfordernissen, insbesondere in bezug auf die Lauterkeit des Handelsverkehrs und den Verbraucherschutz, gerecht zu werden" (Randnr. 10 der Entscheidungsgründe).

    Eine Vorschrift dieses Inhalts enthält nämlich eine nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung von eigenen Staatsangehörigen und Ausländern: Ich weise hierzu auf das bereits zitierte Urteil vom 17. Juni 1981 in der Rechtssache 113/80 hin (siehe insbesondere Randnr. 11 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81
    Bekanntlich umfaßt der Ausdruck "Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen" nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofes "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern" (vgl. die Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837; vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921, und vom 13. März 1979 in der Rechtssache 119/78, S.A. des Grandes Distilleries Peureux, Slg. 1979, 975, dort insbesondere Randnr. 22 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 13.03.1979 - 119/78

    Peureux

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81
    Bekanntlich umfaßt der Ausdruck "Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen" nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofes "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern" (vgl. die Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837; vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921, und vom 13. März 1979 in der Rechtssache 119/78, S.A. des Grandes Distilleries Peureux, Slg. 1979, 975, dort insbesondere Randnr. 22 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81
    vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527, gerichtet haben).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81
    Bekanntlich umfaßt der Ausdruck "Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen" nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofes "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern" (vgl. die Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837; vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921, und vom 13. März 1979 in der Rechtssache 119/78, S.A. des Grandes Distilleries Peureux, Slg. 1979, 975, dort insbesondere Randnr. 22 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81
    Für diese Auffassung beruft sich die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80 (Fietje, Slg. 1980, 3839); damals ging es darum festzustellen, ob ein Mitgliedstaat die Bezeichnung und die Etikettierung von eingeführten alkoholischen Getränken in der Art regeln darf, daß Änderungen des Etiketts notwendig werden, mit dem ein bestimmtes Getränk in seinem Herkunftsland rechtmäßig vertrieben worden ist.
  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81
    Bekanntlich haben die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Befugnis, die Handelsbeschränkungen einzuführen, die "notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden, insbesondere den Erfordernissen einer wirksamen steuerlichen Kontrolle, des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes" (diese Formulierung findet sich in dem Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649, nach dem sich dann die Urteile vom 26. Juli 1980 in der Rechtssache 788/78, Gilli, Slg. 1980, 2071, und.
  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81
    Wie ich bereits in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache Gilli ausgeführt und in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache Oebel (Rechtssache 155/80, Slg. 1981, 2012) bekräftigt habe, hat der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit von nationalen Ausnahmeregelungen zu den Verboten der Artikel 30 und 34 EWG-Vertrag auch über die in Artikel 36 EWG-Vertrag genannten Fallgestaltungen hinaus anerkannt, wenn die Handelshemmnisse, die solche nationalen Vorschriften enthalten, im Hinblick auf ein "im allgemeinen Interesse liegendes Ziel [gerechtfertigt sind], das den Erfordernissen des freien Warenverkehrs, der eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt, [vorgeht]" (Randnr. 14 der Entscheidungsgründe des Rewe-Urteils vom 20. Februar 1979).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1982 - 220/81
    Bekanntlich haben die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Befugnis, die Handelsbeschränkungen einzuführen, die "notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden, insbesondere den Erfordernissen einer wirksamen steuerlichen Kontrolle, des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes" (diese Formulierung findet sich in dem Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649, nach dem sich dann die Urteile vom 26. Juli 1980 in der Rechtssache 788/78, Gilli, Slg. 1980, 2071, und.
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